Ein standardisiertes Bewertungssystem garantiert die Chancengleichheit für alle Betriebe - unabhängig von Unternehmensgröße oder Mitarbeiterzahl.

Kundenorientierung

Wie werden Kundinnen und Kunden betreut und bietet der Betrieb angemessenes Service?

  • Qualität schriftlicher Informationen (umfassend und vollständig)
  • Reaktionsgeschwindigkeit bei Anfragen
  • Ablauf eines Kundentermins
  • Kompetenz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
  • Pünktlichkeit - Freundlichkeit - Termintreue

Qualitätsorientierung

Wodurch werden die Interessen von Auftraggeberinnen und Auftraggebern gewahrt und wie lässt sich auf qualitätsorientiertes Unternehmertum schließen?

  • Ist ein einheitlicher Marktauftritt - ein Corporate Design - erkennbar?
  • Hat das Unternehmen einen eigenen Internetauftritt?
  • Existiert eine freiwillige Mitgliedschaft in einer Immobilienvereinigung mit Fortbildungsverpflichtung und Ehrenkodex?

Erreichbarkeit

Ein qualitätsorientiertes Unternehmen muss für Kundinnen und Kunden stets gut erreichbar sein. Ein offenes Ohr für Fragen und Anliegen zeigt von Kompetenz und Qualität.

  • Ist das Unternehmen zu üblichen Arbeitszeiten telefonisch erreichbar?
  • Wird bei schriftlichen Anfragen zeitgerecht und professionell geantwortet?
  • Werden auch moderne Kommunikationswege wie Text-Chat, Video-Chat oder Social Media angeboten?
  • Für Immobilienverwaltungen: Ist für akute Schäden schnelle Unterstützung verfügbar und gibt es bei Bedarf eine Notfall-Hotline?

Zusatzkompetenzen und Netzwerkszugehörigkeiten

Für die Haupttätigkeit als Immobilienmaklerin oder Immobilienmakler, Verwalterin oder Verwalter bzw. Bauträgerin oder Bauträger sind oft auch zusätzliche Kompetenzen oder Zugehörigkeiten von Vorteil. Diese versichern nicht nur das Einhalten hoher Standards, sondern ermöglichen es auch die Kundinnen und Kunden mit zusätzlichem Fachwissen besser zu beraten.

  • Zusätzliche Ausbildungen, Zertifizierungen oder sonstige relevante Qualifikationen
  • Zugehörigkeit zu Verbänden oder anderen Organisationen, die die Einhaltung hoher Standards oder eines Ehrenkodex mit sich bringen

Erhebungsinstrument:

  • IMMY-Bauträger: Datenerhebung beim Unternehmen, Echtkundenbefragung mittels Telefoninterview und Onlinefragebogen
  • IMMY-Makler: Mystery Shopping durch anonyme Testkundinnen und Testkunden sowie Onlinefragebogen
  • IMMY-Verwalter: Datenerhebung beim Unternehmen, Echtkundenbefragung mittels Telefoninterview und Onlinefragebogen

Teilnahmebedingungen für Wiener Unternehmen im Bereich Wohnimmobilien

Sonderregelungen / Änderungen 2023

IMMY-Makler:
Aufgrund der unterjährigen Einführung des Bestellerprinzips mit 1.7.2023 und damit gänzlich anderen Rahmenbedingungen bei der Vermittlung von Mietwohnungen an Konsumenten wurde von der FG Wien der Immobilien- und Vermögenstreuhänder beschlossen, 2023 nur von Maklern angebotene Kaufobjekte testen zu lassen, um das Risiko verzerrter Ergebnisse bei Mietobjekten durch die ganzjährigen Testungen zu vermeiden. Sowohl für die Fachgruppe als auch die IMMY-Jury ist und bleibt die Objektivität der Bewertung oberstes Ziel. Gleichzeitig wird diese Chance aber genützt, um die Entwicklung des Mietgeschäfts am Markt in Hinsicht auf die Effekte des Bestellerprinzips zu analysieren und darauf basierend erforderliche Anpassungen des konsumentenorientierten Mystery Shopping Konzepts bei IMMY-Testungen zu überdenken. Ein Wermutstropfen für kleinere Maklerbetriebe: Haben Makler von Wohnimmobilien keine Kaufobjekte im Portfolio, so ist - nach mehreren erfolglosen Versuchen der Mystery-Shopper „Kaufobjekte“ zu testen - eine Wertung beim AWARD für den IMMY 2023 nicht möglich.

IMMY-Verwalter und IMMY-Bauträger:
Aufgrund der geringen Teilnehmerzahlen beim IMMY-VW und IMMY-BT über mehrere Jahre hinweg war die FG Wien der Immobilien- und Vermögenstreuhänder gefordert, das Durchführungskonzept auf Wirtschaftlichkeit und Qualität der Ergebnisse aus der Sicht eines vertretbaren Kosten-/Nutzenverhältnis zu hinterfragen und ist im Fachgruppenausschuss übereingekommen, den Award für IMMY-VW und IMMY-BT vorerst nicht fortzuführen.

  • Mitgliedsbetrieb der und Zugehörigkeit zur Wirtschaftskammer Wien, Fachgruppe Wien der Immobilien- und Vermögenstreuhänder
    2-jährige, durchgehend aufrechte Gewerbeberechtigung als Immobilienmaklerin oder Immobilienmakler, Verwalterin oder Verwalter bzw. Bauträgerin oder Bauträger
  • Laufende, öffentliche Vermittlungs-/Verwaltungs- /Bauträgertätigkeit in Wien bzw. Wien-Umgebung (bei Bauträgerinnen und Bauträgern auch in angrenzenden Bundesländern) Dienstleistung überwiegend an Konsumenten/Eigentümer im Bereich Wohnimmobilien gerichtet.
  • Maklerinnen und Makler mit Marktpräsenz und Objekten in den Kategorien Wohnung, Ein- bzw. Zweifamilienhaus, Grundstück - Kauf und/oder Miete
  • Verwalterinnen und Verwalter mit verwalteten Objekten im Bereich Wohnungseigentumsverwaltung
  • Bauträgerinnen und Bauträger mit Projekten im Bereich Wohnimmobilie (überwiegend Wohneinheiten).
  • Preisträgerinnen und Preisträger dürfen die Auszeichnung und das Gütesiegel ab Erhalt 2 Jahre lang für Marketingzwecke einsetzen, wobei die Corporate Design Vorgaben (für Logo, Schriftzug, Farbgestaltung) einzuhalten sind.
  • Namensänderungen, Rechtsformwechsel oder Unternehmensübertragungen sowie die Änderung von bei der Wirtschaftskammer hinterlegten Kontaktdaten sind aktiv und umgehend an die Fachgruppe zu melden, da anderenfalls eine neuerliche Berücksichtigung im Testpool nicht sichergestellt ist.

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