Wissen
IMMY hat die Antwort.
Unter Immobilienwissen finden Sie weit über 100 bereits gestellte Fragen und Antworten, im ABC der Immobilienwirtschaft eine rasche Übersicht über die wesentlichen Immobilien-Themen und eine Vielzahl an steuerlichen Tipps darf natürlich nicht fehlen.
Mahnung
Mahnung nach § 1118 ABGB kann der Vermieter/die Vermieterin über Gericht begehren wenn ein qualifizierter Mietzinsrückstand vorliegt, meist wird jedoch der raschere Weg der Mietzins- und Räumungsklage gewählt.
MaklerInnen
MaklerInnen vermieten und verkaufen Immobilien im Auftrag des Eigentümers/der Eigentümerin und erhalten hierfür ein gesetzlich geregeltes Honorar.
Mehrwertsteuer
Mehrwertsteuer beträgt für Wohnungsmieten und Betriebskosten 10 Prozent, für Büro- und Geschäftsmieten sowie Heizkosten 20 Prozent.
Meldepflicht
Meldepflicht gilt für Aufenthalt ab drei Tagen, ist auch ohne Zustimmung des Vermieters/der Vermieterin möglich.
Mietanbote
Mietanbote gelten mit der Annahme als Mietvertrag, daher vor Unterfertigung mit Ihrem Immobilientreuhänder alle Details und Konsequenzen erörtern.
Mietrechtsgesetz
Mietrechtsgesetz (MRG) regelt alle Mietverhältnisse über Wohnungen und Geschäftsräume, die ab 1. Jänner 1982 abgeschlossen wurden, nicht aber jene über Dienstwohnungen, Zweit- oder Ferialwohnungen (Ausnahme im Absatz 2 MRG).
Mietvertrag
Mietvertrag ist schriftlich und mündlich gültig, Eckpunkte sind Einigkeit über Mietobjekt und Mietzins.
Mietzins
Mietzins setzt sich zusammen aus dem Hauptmietzins, den Betriebskosten, öffentlichen Abgaben und der Mehrwertsteuer
MitbewohnerInnen
MitbewohnerInnen sind Kinder, LebensgefährtInnen, Sorgepflichtige.