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Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz

Danke für die rasche Antwort. Eine Frage hätte ich aber noch. Wielange darf dann maximal eine Kündigungsfrist vereinbart werden bzw. im welchen Gesetz wird das festgehalten? Danke.


Die Kündigungsfrist von Mietverträgen ist Vereinbarungssache zwischen den Vertragsteilen. Bei genossenschaftlichen Nutzungsverträgen waren früher eher längere Kündigungsfristen (6 Monate zum Quartalsende, teilweise auch 12 Monate) üblich, mittlerweile sind meist Kündigungsfristen von drei Monaten für Wohnungen (ein oder zwei Monate für KFZ-Stellplätze) üblich. Die Kündigungsfristen müssen für beide Vertragspartner (Vermieter und Mieter gleich lang sein). Wenn im Vertrag keine Kündigunsfrist vereinbart ist, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist gem. § 560 ZPO.

Mag. (FH) Doris Molnar

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Mag. (FH) Doris Molnar

24.03.2015