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IMMY hat die Antwort.

Unter Immobilienwissen finden Sie weit über 100 bereits gestellte Fragen und Antworten, im ABC der Immobilienwirtschaft eine rasche Übersicht über die wesentlichen Immobilien-Themen und eine Vielzahl an steuerlichen Tipps darf natürlich nicht fehlen.

Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz

Eine WGG-Wohnung (Bj 1965), Wohnbauförderung ist zurückbezahlt und die Wohnungseigentumsbegründung hat vor ca. 16 Jahren stattgefunden (da die WBF vorzeitig zurückbezahlt wurde) wurde gekauft (nicht vom Mieter; keine Vermietung in den letzten Jahren). Ist es richtig, dass eine angemessener Mietzins nach § 13 (4) WGG verlangt werden darf? Wie errechnet sich dieser? Ist der Richtwert je Bundesland ein Indikator? Stimmt es, dass zusätzlich Betriebskosten, Strom- und Heizstromkosten, etc. verrechnet werden können?


Die mietrechtliche Qualifikation des zulässigen Mietzinses bei dem von Ihnen angegeben Sachverhalt ist ohne eigehendes Sichten und Analysieren sämtlicher Verträge nicht möglich. Wenden Sie sich mit Ihrem Thema an eine auf Wohnrecht spezialisierte Anwaltskanzlei.

Mag. (FH) Doris Molnar

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Mag. (FH) Doris Molnar

27.12.2020