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Mietrecht

Folgefrage zum User Boyi: Warum sollte man zur Schlichtungsstelle? Diese kann ja die ggf in alten Mietverträgen gegebenen Zustimmungen, die ja teils wg Transparenzgebot ohnehin unwirksam sind, nicht widerrufen. Widerrufen können ja nur die Mieter selbst. Oder ist Ihre Antwort so zu verstehen, dass man NICHT widerrufen kann und gerade deswegen zur Schlichtungsstelle gehen muss? Können nicht die Hauptmieter selber eine Widerrufserklärung an die Hausverwaltung bzw Hausinhabugn abgeben? Wozu sollte da die Schlichtungsstelle nützlich sein? Dachte immer, es wird dort lediglich die Angemessenheit überprüft.


Ist die Zustimmung im Mietvertrag rechtsgültig vereinbart, so kann sie nicht einseitig widerrufen werden. Es gab auch in "alten" Mietverträgen die Möglichkeit der Zustimmung, die sind nicht automatisch ungültig. Die Schlichtungsstelle ist auch dazu berufen, die rechtsgültige Zustimmung zu prüfen.

Mag. Alois Rosenberger

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Mag. Alois Rosenberger

05.07.2014