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Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz

Frage: unterliegt meine Mietwohnung einer gesetzlichen Mietzinsbeschränkung? Daten zur Mietwohnung: Bewilligungsbescheid des Wohngebäudes: 14. Juni 1962 Unterliegt dem Wohnungs-Gemeinnützigkeitsgesetz (WGG) 1979 gefördert durch Baudarlehen der Bundes-Wohn- und Siedlungsfonds Darlehen wurde unter Inanspruchnahme des Rückzahlungsbegünstigungsgesetzes 1971 im November 1982 vorzeitig begünstigt getilgt Ich habe gelesen, dass: Wohnungen, die unter das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzt (WGG1979) fallen, nur zum "kostendeckenden" Mietzins vermietet werden können. Wegen des Abverkaufes von gemeinnützigen Bundeswohnungen nicht nur an ehemalige Mieter, sondern auch an private Investoren, ist diese Mietzinsbildung auch für private Vermieter interessant geworden, weil trotz später stattgefundener gänzlicher oder teilweiser Eigentumsübertragungen an Dritte die entsprechenden Regelungen des WGG weiter anzuwenden sind (MietSlg 51.592/14, 53.591) Ist das korrekt ? Oder sind noch andere Aspekte zu berücksichtigen ?


Es sind andere Aspekte zu berücksichtigen. z.B.: Wurde die Wohnung als Mietwohnung oder als Eigentumswohnung errichtet. Wenn sie als Mietwohnung errichtet wurde: wurde sie an den Mieter im Wohnungseigentum verkauft oder an einen Dritten.

Mag. (FH) Doris Molnar

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Mag. (FH) Doris Molnar

20.10.2018