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Hausverwaltung

Guten Tag! Das Dach unseres Hauses (Mischhausch) ist laut einem von der Hausverwaltung (HV) in Auftag gegebenen Gutachten völlig desolat. Sanierungskosten: Über 1,5 Mio. Euro (inkl. Abriss und Wiederaufbau der Dachgeschoßewohnungen). Ist dies nicht ein schweres Versäumnis der HV, die schon vor langer Zeit Schäden am Dach hätte feststellen müssen? Zudem: Gibt es für die rund 15 Wohnungseigentümer die Möglichhkeit, ein zweites Gutachten einholen zu lassen? Und kann dies die Hausverwaltung tatsächlich selbst entscheiden, dass das Dach komplettsaniert wird? Letzte Frage: Gesetzt den Fall, alle Eigentümer müssten zahlen, hätten dann nicht die Dachwohnungseigentümer finanziell zu leisten (müssen vorübergehend natürlich ausziehen). Sorry für die vielen Fragen. Herzlichen Dank im Voraus. Lg, Roland Perger


Grundsätzlich kann ihre Frage nicht abschließend beantwortet werden, da dies eine detaillierte Prüfung der Sachlage erfordern würde. Leider kommt es nicht selten vor, dass im Zuge eines Dachbodenausbaues der Dachaufbau, die Isolierung oder die Dämmung mangelhaft ausgeführt werden. Die Folgen werden erst Jahre später bemerkbar. Ob die Hausverwaltung den Mangel bereits früher hätte bemerken können und durch ein früheres Handeln, der Schaden kleiner gehalten hätte werden können, kann hier überhaupt nicht beurteilt werden. Für die Ausführung hat jedoch jedenfalls in erster Linie die ausführende Firma zu haften. Möglicherweise bestehen Haftungen aus dem Kaufvertrag oder dem Bauträgervertragsgesetz. Ich gehe davon aus, dass die Erhaltung des Daches in die Verantwortung der Eigentümergemeinschaft fällt und wird daher die Gemeinschaft für die Mängelbeseitigung aufkommen müssen. Dabei sind Regressansprüche zu prüfen bzw. sollte mit dem Verursacher/Handwerker Kontakt aufgenommen werden und ihm die Möglichkeit zur Sanierung seines Mangels eingeräumt werden. Jedenfalls empfehle ich Ihnen die Beiziehung eines technischen und juristischen Beraters und Vertreters, um auch in Bezug auf die Fristen keine Fehler zu machen.

KommR Oliver Brichard, MSc

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KommR Oliver Brichard, MSc

27.10.2018