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Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz

Guten Tag, ich hätte eine spezielle Frage: Mich würde interessieren, ob es eine Norm gibt, die vorschreibt, dass ein Mieter, der selbst nicht Genosschenschafter ist, nach einem gewissen Zeitraum Anspruch auf einen Teil des Genossenschaftsbeitrages haben kann, bzw. nach einer gewissen Zeit automatisch Genossenschafter wird? Vielen Dank!


Sehr geehrter Herr Peter! Genossenschaftsbeitrag ist die Beitrittsgebühr zur Genossenschaft, das sind eine gewisse Anzahl von Genossenschaftsanteilen, die genaue Anzahl ist aus der Satzung der jeweiligen Genossenschaft zu entnehmen. Oder meinen Sie den Grund- und/oder Baukostenbeitrag (Finanzierungsbeitrag), der bei Bezug der Wohnung als Einmalbetrag zu bezahlen ist? Bitte präzisieren Sie, damit ich auf das richtige antworte. Ich ersuche Sie jedoch um Verständnis, dass ich bis 11.1.2015 auf Urlaub bin und ev. Nicht rasch antworten kann. Mfg D. Molnar

Mag. (FH) Doris Molnar

Es antwortete Ihnen

Mag. (FH) Doris Molnar

30.12.2014