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Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz

Guten Tag, wir kaufen aktuell eine Wohnung von einem Bauträger/GmbH, der wiederum das gesamte Gebäude von einer gemeinnützigen Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GmbH vor ungefähr 4 Jahren gekauft hat. Der letzte Mieter ist vor kurzem ausgezogen. Mich interessiert nun, ob für uns als GmbH weiterhin die Bestimmungen des WGG gelten. Müssten wir uns, wenn wir die Wohnung vermieten, an die Bestimmung des WWG halten? Vielen Dank im Voraus.


Ja, es ist weiterhin WGG anzuwenden.

Mag. (FH) Doris Molnar

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Mag. (FH) Doris Molnar

15.12.2021