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Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz

Habe letztens Jahr von der Buwog eine Wohnung gekauft, war vorher kein Mieter , und möchte wissen ob ich einen freien Mietzins verlangen kann? Wohnung hat keine Förderung mehr offen , und wurde von mir komplett saniert. Spielt das Thema Buwog verkauft an 3e ihre Wohnung zum eigenen Kapitalgewinn bzw. der Entzug der Gemeinnützigkeit eine Rolle auf die Geltung des WGG‘s im Bezug zum Mietzins?


Als Käufer einer Wohnung, die von einer GBV im eigenen Namen errichtet wurde, und die in weiterer Folge an eine Person verkauft wurde, die nicht Mieter war, sind bei Vermietung weiterhin sämtliche Bestimmungen des WGG anzuwenden. Ich gehe davon aus, dass es auch einen diesbezüglichen Hinweis in Ihrem Kaufvertrag gibt.

Mag. (FH) Doris Molnar

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Mag. (FH) Doris Molnar

08.04.2020