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Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz

Hallo, bezüglich des WGG § 15g würde mich interessieren was mit dem im Grundbuch einverleibten Vorverkaufsrecht der Genossenschaft (Bauvereinigung) geschieht wenn die Wohnung innerhalb von 15 Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages wie unter Punkt (3) beschrieben an Verwandte gerader Linie übertragen wird? Erlischt dieses dann oder bleibt dieses dann auch für den Verwandten gerader Linie bis zum Ablauf der 15 Jahres Frist bestehen? Des Weiteren würde mich interessieren ob § 15h WGG immer erst 15 Jahre nach Abschluss des ersten Kaufvertrages erlischt egal ob die Wohnung dazwischen innerhalb der 15 Jahres Frist z.b.: schon zwei mal weiterverkauft wurde? Vielen Dank!


Das Vorkaufsrecht bleibt im Grundbuch bestehen, auch wenn innerhalb von 15 Jahren die Wohnung an Verwandte in gerader Linie verschenkt, verkauft oder vererbt wird. § 15 h gilt für 15 Jahre ab dem ersten Kaufvertrag, unabhängig davon, wie oft die Wohnung in dieser Frist weiterveräußert wird. (Die gesamte Antwort bezieht sich auf die Rechtslage für Kauf nach dem 1.8.2019)

Mag. (FH) Doris Molnar

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Mag. (FH) Doris Molnar

19.05.2021