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Wohnungseigentumsrecht

Hallo, ich hätte eine Frage: Muss, wenn eine Lüftung für das ebenerdige Geschäftslokal eingebaut wird, da das zur Lüftung vorhandene Dachfenster entfernt werden soll, da es durch dieses immer wieder zu Ruhestörungen kommt, ein extra Beschluss gefasst werden oder reicht der allgemeine Beschluss über die Sanierung des Hauses? Wir haben das Thema bei der letzten Hausversammlung besprochen, dass wir das so wollen. Danke und freundliche Grüße. Thomas


Eine Neuherstellung einer Entlüftungsanlage "über Dach" ist eine Verüfgungshandlung aller Miteigentümer. Ob der von Ihnen angesprochene Beschluss darüber ausreicht, kann ohne nähere Prüfung nicht festgestellt werden. Die Formulierung "Beschluss" deutet auf eine Mehrheitsentscheidung hin, die dafür nicht auseichend ist.

KommR Oliver Brichard, MSc

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KommR Oliver Brichard, MSc

16.04.2015