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Unter Immobilienwissen finden Sie weit über 100 bereits gestellte Fragen und Antworten, im ABC der Immobilienwirtschaft eine rasche Übersicht über die wesentlichen Immobilien-Themen und eine Vielzahl an steuerlichen Tipps darf natürlich nicht fehlen.

Maklerrecht

Ich habe eine Wohnung, welche ich vermieten möchte. Habe einen Makler genommen (er ist alleine beauftragt worden), der mir aber eine Person gebracht hat, die meiner Meinung nach früher oder später die Miete nicht bezahlen wird können. Muss ich trotzdem den Mietvertrag abschließen? Habe dem Makler bereits gesagt, dass ich die Person nicht als Mieter will und er besteht auf seine Provision.


Nein. Sie als Vermieter oder Verkäufer müssen ein Mietangebot oder Kaufangebot, auch wenn es in der gewünschten Höhe ist, nicht annehmen. Wenn der Mietinteressent, so wie Sie schreiben, offensichtlich nicht in der Lage ist die Wohnung über lang oder kurz zu halten, so können Sie den Miet-Interessenten auf jeden Fall ablehnen. Dies wäre zum Beispiel der Fall wenn das Haushaltseinkommen die Wohnkosten nur in einem Ausmaß übersteigen, dass damit der Lebensunterhalt nicht bestritten werden kann. Lehnen Sie den Miet- oder Kaufinteressenten nur deshalb ab, weil Sie bereits einen anderen Interessenten im Auge haben, so könnte der Makler wegen Vereitelung des Geschäftes wider Treu und Glauben den Provisionsanspruch stellen.

KommR Erich Hauswirth

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KommR Erich Hauswirth

29.10.2015