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Wohnungseigentumsrecht

Ich möchte eine Wohnung erwerben die von einem gemeinnützigen Bauträger (1960) erbaut wurde. Die Wohnung wurde damals bei Fertigstellung direkt (ohne Vermietung durch den Bauträger) an eine Privatpersonen veräußert. Von dieser Person (Verlassenschaft) kaufe ich die Wohnung. Unterliegt die Wohnung einer freien Mietzinsbildung und kann diese jederzeit weiterveräußert werden? Oder gibt es hier Beschränkungen nach dem WGG oder WEG?


In meiner Beantwortung gehe ich davon aus, dass an dieser Wohnung Wohnungseigentum begründet ist. Ob bei der Vermietung Beschränkungen hinsichtlich des Mietzinses gegeben sind, bzw. ob es Beschränkungen beim Verkauf gibt, ist gegebenenfalls von förderrechtlichen Bestimmungen abhängig.

Mag. (FH) Doris Molnar

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Mag. (FH) Doris Molnar

06.04.2022