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Wohnungseigentumsrecht

Ich möchte in meiner Eigentumswohnung die Terrasse in einen Wintergarten ändern. Muss ich diesbezüglich irgendwelche Anträge stellen?


Ich nehme an, dass der Wintergarten eine mit dem Boden fest verankerte Konstruktion bedingt, die dauerhaft errichtet wird. Das äußere Ansehen des Hauses wird damit vermutlich verändert. Daher ist eine Baubewilligung erforderlich. Für diese benötigen Sie die Zustimmung sämtlicher Miteigentümer. Sollte der Nutzwert um mehr als 3 % verändert werden, was durchaus möglich sein kann, wäre auch das bestehende Nutzwertgutachten zu modifizieren und die Änderung im Wohnungseigentumsvertrag/Grundbuch eintragen zu lassen. Dafür benötigen Sie ebenfalls die Zustimmung aller Miteigentümer. Viele Verwalter der jeweiligen Eigentümergemeinschaften bieten den einzelnen Miteigentümern, gegen gesondertes Entgelt, die Erledigung dieser Arbeiten an, wobei ein Beibringen der Zustimmung naturgemäß nicht garantiert werden kann.

KommR Oliver Brichard, MSc

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KommR Oliver Brichard, MSc

08.01.2015