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Unter Immobilienwissen finden Sie weit über 100 bereits gestellte Fragen und Antworten, im ABC der Immobilienwirtschaft eine rasche Übersicht über die wesentlichen Immobilien-Themen und eine Vielzahl an steuerlichen Tipps darf natürlich nicht fehlen.

Mietrecht

Kann bei unbefristeten Mietverträgen mit Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsletzten (Eigentümer ist eine Gemeinnützige Wohnbaugesellschaft) eine sogenante Kündigungssperre von einem Jahr im Vertrag vereinbart werden? (konkret steht im Vertrag: Der Mieter verzichtet auf die Dauer von einem Jahr auf sein Kündigungsrecht). Ist das nicht eine Schlechterstellung des Mieters gegenüber dem MRG?


Ja, dieser Kündigungsverzicht kann rechtswirksam vereinbart werden und stellt keine Schlechterstellung des Mieters im Sinne des MRGs dar.

KommR Erich Hauswirth

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KommR Erich Hauswirth

19.11.2021