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Unter Immobilienwissen finden Sie weit über 100 bereits gestellte Fragen und Antworten, im ABC der Immobilienwirtschaft eine rasche Übersicht über die wesentlichen Immobilien-Themen und eine Vielzahl an steuerlichen Tipps darf natürlich nicht fehlen.

Wohnungseigentumsrecht

Liebe Frau Mag. Molnar, vielen DANK für die bisherigen (sehr kompetenten) Antworten! Auf die Frage "https://www.immobilienwissen.at/frage/y3jGgQ" würde ich gerne wissen, wie sich das WGG im "worst case" auswirken könnte (da bisher eine klare gesetzliche Regelung noch fehlt): A) Wie hoch könnte die Miete angesetzt werden da mir als Endkunde/Käufer die Grundkosten / Baukosten usw. nicht bekannt sind? B) Wie sich, falls WGG im Grundbuch vermerkt werden sollte, dieses auf die Verkaufspreisgestaltung der Wohnung in zB 10 Jahren auswirken würde? Kann hier trotzdem der Marktwert verlangt werden oder "nur" der jetzige Kaufpreis (2022) + Indexierung? C) Falls im Kaufvertrag nicht expliziert steht das WGG zur Anwendung kommt darf dieses dann trotzdem im Grundbuch vermerkt werden? D) Falls in den nächsten Jahren ein Gesetz beschlossen werden sollte, dann würde dieses, so nehme ich an, nur ab einem Stichtag in der Zukunft gelten und nicht rückwirkend anwendbar sein? (Ihre Einschätzung aus vergangenen Gesetzesänderungen) Vielen vielen DANK und liebe Grüße


Eine Darstellung, welche Auswirkungen ein Kauf bzw. die Vermietung einer von einer GBV als Eigentumswohnung ohne Inanspruchnahme von Fördermittel bei einer "worst case" Auslegung des WGG hat, übersteigt das Beantworten von Fragen, zu deren Beantwortung diese Plattform von der WKW eingerichtet wurde. Eine von Ihnen gewünschte Darstellung , gepaart mit mehreren konkreten Fragen, klingt für mich nach einem Anforderungsprofil für ein Rechtsgutachten. Sollten Sie ein solches wünschen, wäre ein entsprechender Sachverständiger (z.B. Rechtsanwalt) von Ihnen zu beauftragen.

Mag. (FH) Doris Molnar

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Mag. (FH) Doris Molnar

13.02.2022