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Mietrecht

Muss ich nach Ende des Mietvertrages die Wände neu ausmalen?


Sollten Sie die Wohnung über das ortsübliche Ausmaß genutzt haben, die Wände sind zB rot, schwarz, stark verschmutzt,aber auch wenn die Wände viele Bohrlöcher aufweisen, so wird der Vermieter von Ihnen das Ausmalen verlangen können. Bitte beachten Sie, dass es auch weiterhin rechtsgültige Vereinbarungen gibt, in welchen der Vermieter das Ausmalen der Wohnung bei Rückstellung vereinbart hat. Dies ist im Einzelfall zu prüfen. Grundsätzlich: unterliegt die Wohnung dem Mietrechtsgesetz und wird diese im einwandfreien, lediglich mit kleinen Schönheitsfehlern behafteten Zustand zurückgegeben, wird der Vermieter das Ausmalen nicht verlangen können. mfG Alois Rosenberger

Mag. Alois Rosenberger

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Mag. Alois Rosenberger

28.05.2014