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Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz

Schönen guten Tag und vielen Dank, dass Sie diese Plattform anbieten. Ich würde gern eine von mir im Jahre 2015 gekaufte BUWOG-Wohnung, die dem WGG unterliegt, verkaufen (Fördermittel sind seit einigen Jahren ausgelaufen). Muss ich bei der Bemessung des Kaufpreises Richtlinien/Preisdeckelungen berücksichtigen oder kann ich uneingeschränkt verkaufen? LG, Daniel


Auf den ersten Blick - ohne Kenntnis des Grundbuches und ohne Kenntnis der ehemaligen Förderung - gibt es bei 2015 erworbenen Wohnungen, die in der Vermietung dem WGG unterliegen, keine besonderen Bestimmungen hinsichtlich des nunmehrigen Verkaufspreises. Nähere Auskünfte kann Ihnen sicher Ihr Vertragserrichter geben, dem auch die Informationen aus dem Grundbuch zur Verfügung stehen.

Mag. (FH) Doris Molnar

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Mag. (FH) Doris Molnar

18.02.2021