Wissen

IMMY hat die Antwort.

Unter Immobilienwissen finden Sie weit über 100 bereits gestellte Fragen und Antworten, im ABC der Immobilienwirtschaft eine rasche Übersicht über die wesentlichen Immobilien-Themen und eine Vielzahl an steuerlichen Tipps darf natürlich nicht fehlen.

Wohnungseigentumsrecht

Sehr geehrte Damen & Herren! Wir haben im Jahr 2020 eine Wohnung im Erstbezug bezogen und mussten feststellen, dass die beiden neuen Lifte mit keiner intelligenten Liftsteuerung ausgestattet wurden - heißt, jeder Lift muss einzeln gerufen werden, was zu Leerfahrten und dadurch erhöhten Wartungs & Energiekosten führt. Kann ich, aufgrund der Tatsache, dass es sich um ein neues Gebäude handelt, eine zeitgemäße Ausstattung fordern, bzw würde eine Liftsteuerung in diese Kategorie fallen? Weiters können wir seit August 2020 (offizielle Wohnungsübergaben) die Gemeinschaftsräume nicht benutzen, da diese weiterhin vom Bauträger als Lager verwendet werden. Können wir hier Abschlag- bzw Mietzahlungen vom Bauträger verlangen, in marktüblicher Höhe pro Quadratmeter?


Für die Beantwortung ihrer Fragen wäre eine Prüfung der Verträge und Vertragsgrundlagen notwendig. Auch die Bau und Ausstattungsbeschreibung wird hier ein Rolle spielen. Wir empfehlen Ihnen die Beauftragung einer Rechtsberatung beziehungsweise Vertretung. Eine generelle Aussage kann hier nicht getroffen werden und übersteigt die Möglichkeiten der Onlinebeantwortung.

KommR Oliver Brichard, MSc

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KommR Oliver Brichard, MSc

02.03.2021