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Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren, eine Wohnung wurde 1950 errichtet und unterliegt dem WGG. Der Eigentümer (gemeinnützige Gesellschaft) verkauft 2001 seinem 100%igen Muttergesellschafter (nicht gemeinnützig) die Wohnung und auch viele andere. 2002 wurde die Wohnung an de Mieter verkauft. Dies wurde offensichtlich gemacht, um Gewinn zu generieren. Daraufhin wurde 2004, nach langem Streit, der gemeinnützigen Gesellschaft die Gemeinnützigkeit entzogen. Meine Frage lautet nun: Unterliegt die Wohnung noch dem WGG oder nicht, da ja der „interne“ Verkauf, der offensichtlich einer Umgehung diente, und dies nicht zum Nachteil des Mieters, der Wohnung kaufte, sein kann? Vielen Dank für Ihre Antwort.


Zur Beantwortung dieser Frage ist das Vorliegen sämtlicher relevanten Urkunden (Mietverträge, Kaufverträge, ....) unumgänglich und kann meines Erachtens nach auch dann diese spezielle Rechtsfrage nur von einem auf Wohnrecht spezialisierten Juristen im Rahmen eines Rechtsgutachtens beantwortet werden.

Mag. (FH) Doris Molnar

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Mag. (FH) Doris Molnar

06.09.2020