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Wohnungseigentumsrecht

Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte in meiner Eigentumswohnung in Wien einen Pelletsofen installieren lassen. Lt. Rauchfangkehrer ist dazu eine Kaminsanierung (Kamin vorhanden, aber seit der Sanierung des Hauses (Altbau) vor ca. 20 Jahren nicht in Verwendung) und der Einbau von Putztür und Anschlußstutzen notwendig. Wer trägt die Kosten? Mit freundlichen Grüßen Helmut Reinthaler


Bei meiner Beantwortung der Frage gehe ich davon aus, dass es bereits eine Heizung für die Wohnung gibt und der Pelletsofen als zusätzliche Heizung installiert werden soll. Primär ist festzuhalten, dass der Kamin allgemeiner Gebäudebestandteil im Sinne des WEG ist. Demnach ist gem. § 16 WEG für die Inanspruchnahme durch einen einzelnen Wohnungseigentümer die Zustimmung aller Wohnungseigentümer der Liegenschaft erforderlich. Ich gehe davon aus, dass die übrigen WE ihre Zustimmung davon abhängig machen werden, dass sämtliche Kosten, die mit der Errichtung, Erhaltung, Betrieb samt Überprüfungen, von demjenigen Wohnungseigentümer zu tragen sind, der den allgemeinen Gebäudebestandteil (Kamin) dauerhaft nutzen möchte.

Mag. (FH) Doris Molnar

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Mag. (FH) Doris Molnar

09.09.2020