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Hausverwaltung

Unsere Hausverwaltung hat einen Falschen Betrag bei der Jahresabrechnung in Sachen Rücklage (I-Fond) angegeben. Mehrere tausend Euro waren zu diesem Zeitpunkt nicht auf dem Rücklagekonto, sondern wurde zur Streckung des Girokontos verwendet. Anscheinend fehlt das Geld jetzt nicht mehr (schwer zu überprüfen). Kann ich die Hausverwaltung wegen falscher Abrechnung dran haben? Darf das normale Girokonto im Minus sein?


Grundsätzlich ist ein Rücklagenkonto nicht unbedingt ein echtes physisches eigenes Konto bei einer Bank. Es wird so bezeichnet, da es als eigenes "Sachkonto" in der HV-Buchhaltung geführt wird. Sollte Ihre Verwaltung hier zwei Bankkonten führen, so ist das nicht falsch. Um die Liquidität der Hausgemeinschaft aufrecht zu halten, kann es schon notwendig sein, bei so einem System Umbuchungen vorzunehmen, ohne das die Abrechnung deswegen falsch sein muss. Beide Konten müssen als Anderkonten oder Eigenkonten des Hauses geführt werden und dürfen nicht mit Kanzleikonten der Hausverwaltung vermischt sein.

KommR Oliver Brichard, MSc

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KommR Oliver Brichard, MSc

31.07.2019