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Wohnungseigentumsrecht

Was mache ich, wenn nicht jeder der Eigentümergemeinschaft der Errichtung einer Klimaanlage mit kleinem Außengerät zustimmt? Bzw was kann schlimmstenfalls passieren, wenn trotzdem eine verbaut wird? Die Mehrheit reicht ja in diesem Fall mMn nicht, oder?


Sofern nicht alle Mit- und Wohnungseigentümer einer Eigentümergemeinschaft der Errichtung einer solchen Klimaanlage zustimmen, kann das Gericht angerufen werden, um die gerichtliche Genehmigung zu erlangen. Das Gericht wird dann entscheiden, ob diese genehmigungspflichtige Verfügungshandlung eines einzelnen Wohnungseigentümers genehmigungsfähig ist. Sollte ohne Zustimmung aller Eigentümer oder einer gerichtlichen Genehmigung eine solche Klimaanlage montiert werden, so bleiben den anderen Mit- und Wohnungseigentümern rechtliche Möglichkeiten, den Rückbau zu verlangen und gegebenenfalls auch gerichtlich durchzusetzen.

Michael Klinger, B.A.

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Michael Klinger, B.A.

15.05.2019