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Wohnungseigentumsrecht

Wer muss einen defekten Heizkörper bezahlen? Der Eigentümer oder die WEG?


Zuerst ist zu unterscheiden, ob der Heizkörper Bestandteil einer zentralen Wärmeversorgungseinrichtung ist oder ein dezentrales Heizsystem vorliegt. Bei einer Etagenheizung innerhalb einer Wohnung kommt die Erhaltungspflicht dem Wohnungseigentümer zu. Wenn es sich um eine Zentralheizung handelt, ist der Heizkörper Gebäudebestandteil und trägt die Gemeinschaft die Kosten. Dies jedenfalls jedoch nur dann, wenn im Wohnungseigentumsvertrag nichts anderes, widersprüchliches vereinbart wurde. In einem solchen Fall würde die Regelung im Wohnungseigentumsvertrag vorgehen. Natürlich ist weiters zu prüfen, wodurch die Undichtheit eingetreten ist. Für Beschädigungen durch den Nutzer, wäre dann der jeweilige Wohnungseigentümer für den Schaden gegenüber der Gemeinschaft Ersatzpflichtig.

KommR Oliver Brichard, MSc

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KommR Oliver Brichard, MSc

15.10.2019