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Mietrecht

Wie ich schon in meiner ersten Anfrage geschrieben habe, ist eine Vermietung von Seiten der Wohnbauförderung möglich ( wenn man nachweislich für eine bestimmte Zeit im Ausland studiert bzw.arbeitet). Aber abgesehen davon,was macht man wenn die Mindestdauer 3 Jahre ist, das Stipendium aber nur 6 Monate dauert? Da wird über eine Leerstandsabgabe diskutiert und dann gibt es solche gesetzlichen Regelungen.Es muss doch eine Möglichkeit geben, wenn 2 Menschen einverstanden sind, dass das Mietverhältnis 6 Monate dauert das auch gesetzlich zu regeln.


Leider gibt der Gesetzgeber dafür keine Möglichkeit der rechtswirksamen Vereinbarung. Er geht davon aus, dass der Mieter unter Druck steht und nicht den gleichen WIssenstand wie der Vermieter hat, wodurch er besonderen Schutzbedarf hat. Die Leerstandsdebatte gibt es seit Jahren immer wieder. Auf Grund der geringen Leerstandsquote, die sich überwiegend aus der normalen Bewirtschaftung ergibt ( Sanierungszeiten, tatsächlich unbrauchbare Bereiche, ...) wurde eine Besteuerung bis dato, richtigerweise, nie umgesetzt.

KommR Oliver Brichard, MSc

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KommR Oliver Brichard, MSc

21.01.2015