Bonität und Kaution: Das verlangt der Vermieter 03
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Bonität und Kaution: Das verlangt der Vermieter

Bei Vertragsabschluss verlangt der Vermieter Sicherheiten. Erst dann kommt es zur Unterschrift.

Bevor es zum Vertragsabschluss kommt, verlangen Vermieter in der Regel von ihren zukünftigen Mietern Sicherheiten. Zum einen muss die Bonität stimmen, zum anderen soll die hinterlegte Kaution den Vermieter vor Mietausfällen oder Beschädigungen schützen. Schließlich geht es um ihr Eigentum.

Bonität muss stimmen

Wer eine Wohnung möchte, muss zumeist ein regelmäßiges Einkommen nachweisen. Vermieter haben so mehr Sicherheit, dass Mieter rechtzeitig ihre Miete zahlen.

Man sollte daher mit persönlichen Fragen rund um die Bonität rechnen. Zwar sind angehende Mieter nicht dazu verpflichtet, diese Fragen zu beantworten, doch im Zweifel entscheidet sich der Anbieter für einen Mieter, dessen Bonität er besser einschätzen kann.

Es kann auch ein Bürge eingesetzt werden. Dieser übernimmt die Verpflichtungen des Mieters gegenüber dem Vermieter.

Kaution hinterlegen

Wer einen Mietvertrag abschließt, hat in der Regel eine Kaution zu bezahlen. Marktüblich sind drei Bruttomonatsmieten. Je nach Ausstattung wären bis zu sechs Monatsmieten zulässig. Die Kaution dient zur Sicherstellung von Mietzinszahlungen oder Beschädigungen am Mietobjekt.

Sollte der Mieter den Mietzins nicht bezahlt oder Schäden am Mietobjekt verursacht haben, darf der Vermieter die Kaution zurückbehalten.

"Gewöhnliche Abnutzung" muss der Vermieter hinnehmen. Im Normalfall, wenn es keine Beanstandungen seitens des Vermieters gibt, erhält man als Mieter nach Auflösung des Mietvertrages die Kaution inklusive Zinsen zurück.

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