Die größten Fehler beim Zinshausverkauf

Markus Steinböck, Leitung Immobilienankauf, 3SI Immogroup

Die größten Fehler beim Zinshausverkauf passieren eigentlich schon vorher. Ich bin immer wieder überrascht, wie es Verkäufer schaffen, ihre Häuser, die sie seit Jahren, Jahrzehnten um teures Geld hergerichtet haben, mit schlechten Mietverträgen im Wert zu reduzieren oder gar auf Null zu bringen.

Jede Wohnung, die schlecht vermietet ist, mit einem Weitergaberecht oder mit einem Untervermietrecht, oder ein Dachboden, der Weitergabe- und Untervermietrecht hat, oder Sonderrechte an Gärten, minimieren den Wert dieser Wohnung. Im Zweifelsfall, im Extremfall kann das bis auf Null gehen.

Also ein Dachboden, so schön kann er gar nicht ausgebaut sein, wo ich ein Weitergaberecht habe auf 68 Jahre, ist für einen Verkäufer nichts wert. Zweiter großer Fehler: Schlichtungsstellenverfahren. Man wird es nicht vermeiden können. Schlichtungsstellenverfahren gibt es in jedem Zinshaus.

Wer keine Schlichtungsstellenverfahren will, sollte sich kein Zinshaus kaufen. Manchmal sind sie berechtigt, manchmal sind sie unberechtigt. Bitte nur nicht einen Monat bevor ich plane das Haus zu verkaufen, einen Streit anfangen mit dem Mieter. Gerade private Käufer legen darauf Wert, dass sie ein ruhiges Zinshaus kaufen.

Wenn sie jetzt mit jedem Mieter einen Monat bevor sie das Haus verkaufen streiten, wird es teuer werden. Ganz auf den Punkt gebracht, wenn der Mieter auszieht und die Ceranplatte hat einen kleinen Kratzer bitte zahlen sie im trotzdem die Kaution aus, weil sonst kommt er vielleicht auf die Idee ein Mietfeststellungsverfahren zu machen und das zieht sich dann länger, egal wie es ausgeht.