Edex Immobilien zum Thema: Das Image der Immobilienmakler:innen 03
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Edex Immobilien zum Thema: Das Image der Immobilienmakler:innen

Immobilienmakler:innen arbeiten hart um einen großen Mehrwert für Wohnungsuchende zu schaffen. Jetzt ist das Bestellerprinzip beschlossen- doch was bedeutet das eigentlich?

Der Immobilienmakler, die Immobilienmaklerin ist in der zuletzt geführten Diskussion über das Bestellerprinzip nicht gut davongekommen. Justizministerin Zadic (Grüne) twittert „Niemand versteht, warum man bei jedem Umzug als Mieter:in zusätzlich Makler:innenprovisionen zahlen muss, obwohl man die Wohnung selbst gesucht und gefunden hat.“ und impliziert damit, dass Immobilienmakler:innen kaum etwas tun. Aber ist das wirklich so? Welche Leistungen erbringen Immobilienmakler:innen und kommen diese tatsächlich nicht auch den Mieter:innen zugute?

Der Mietinteressent, die Mietinteressentin findet eine Anzeige, vereinbart einen Termin und besichtigt die Wohnung. Er/Sie reicht die Unterlagen ein und nach Unterzeichnung des Mietvertrages bekommt er oder sie seine/ihre neue Wohnung übergeben. Die Zeit, die er oder sie damit verbringt, ist im Idealfall überschaubar. Immobilienmakler:innen arbeiten aber deutlich mehr für die Vermarktung der Wohnung als ein/ einzelne/r Interessent:in sieht.

Am Anfang steht die Aufbereitung aller relevanten Unterlagen und die Erstellung von hochwertigen Fotos und Vermarktungsunterlagen. Nur so ist der/die Mieter:in in der Lage die Wohnung zu finden und auch rasch eine Vorentscheidung zu treffen, ob die Wohnung passend ist oder nicht. Im nächsten Schritt werden Anfragen beantwortet und auch telefonisch bereits abgeklärt, ob die Wohnung für eine Besichtigung in Frage kommt.

Bei den oft zahlreichen Besichtigungen wird die Wohnung nun vielen Interessent:innen gezeigt und es werden weitere Fragen geklärt. Der Immobilienmakler, die Immobilienmaklerin unterstützt die Mieter:innen bei der Einreichung der Mietangebotsunterlagen und informiert die Vermieter:innen. Rückfragen der Vermieter:innenseite im Bezug auf den/die neue/n Mieter:in werden abgeklärt und Fragen des Mieters, der Mieterin zum Mietvertrag werden ebenso bestmöglich beantwortet. Oft wird die Mietvertragsunterzeichnung begleitet und die Wohnung samt Übergabeprotokoll übergeben. Der Mieter, die Mieterin hat während des gesamten Vermarktungsprozesses einen verlässlichen Ansprechpartner, der ihn/sie bei der Anmietung der neuen Wohnung berät.

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