Eine zusätzliche Spur für Makler 05
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Eine zusätzliche Spur für Makler

Mit dem Marktplatz errichteten der Fachverband, der ÖVI und der Immobilienring IR eine Autobahn für das Gemeinschaftsgeschäft. Befahren müssen die Makler sie selbst, betont Geschäftsführer Georg Spiegelfeld im OIZ-Interview.

OIZ: Was bewog Sie, das a-meta-Geschäft in Österreich voranzutreiben?

GEORG SPIEGELFELD: Ich stieß vor etlichen Jahren in den USA und in Kanada auf diese Idee des gemeinsamen Arbeitens – und darum geht es ja beim Marktplatz. Dort in Übersee kooperieren Unmengen von Immobilienkanzleien via Multiple Listing Services (MLS). Diese Netzwerke sind regional extrem bekannt. Die Kunden schätzen sie als geprüft und seriös. Makler, die nicht Teil eines solchen Netzwerks sind, werden kritisch hinterfragt. Von dieser Grundidee ausgehend, dachte ich mir, dass auch der heimische Markt für diese Art der Zusammenarbeit reif ist.

OIZ: Und, war er das?

SPIEGELFELD: Ich war nicht der Erste, der diesen Gedanken hegte. Die Umsetzung scheiterte stets daran, dass es hierzulande, obwohl Österreich ein kleines Land ist, eine Reihe unterschiedlicher Software-Anbieter gibt. Man kann nämlich innerhalb einer Software ein MLS-System etablieren, allerdings nicht Software-überschreitend. Das ist der Knackpunkt. So versuchte ich, die relevanten Software-Firmen für das Thema zu gewinnen. Das stockte jedoch.

OIZ: Wie gingen Sie weiter vor?

SPIEGELFELD: Ergo wählte ich einen anderen Weg, sprich ich trat an die großen Branchenvertreter heran, konkret an den Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder sowie an den Österreichischen Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI). Gemeinsam mit dem Immobilienring IR, bei dem ich Vorstand bin, gründeten wir im Oktober 2018 die Immobilien Marktplatz GmbH mit mir als Geschäftsführer. Im Grunde genommen bauten der Fachverband, der ÖVI und der Immobilienring IR die Autobahn, befahren müssen sie die Makler aber selbst.

OIZ: Wie holten Sie die Software-Firmen schließlich doch an Bord?

SPIEGELFELD: Das war nicht einfach und bedurfte vieler Gespräche. Wir konnten EDI-Real, JustImmo und TopReal gewinnen. Ab Mai 2023 wird onOffice ebenfalls dabei sein. Wir sind meines Wissens die ersten Anbieter weltweit, die Software-überschreitend einen Marktplatz gestalten. Das ist ein zentraler Punkt. Wir eröffnen hierzulande jedem Makler die Möglichkeit, dass er über eine Schnittstelle seine Objekte in den Marktplatz einspielt beziehungsweise auf Objekte anderer Makler zugreift. Dabei ist es unerheblich, mit welcher Software er selbst arbeitet.

OIZ: Welche Makler dürfen am Marktplatz teilnehmen?

SPIEGELFELD: Gebewerberechtlich befugte Immobilienmakler, die ihr Gewerbe aktiv an einem inländischen Bürostandort betreiben und über einen eigenen Auftritt im Internet verfügen. Immobiliencard-Inhaber sind ohne weitere Prüfung zur Teilnahme berechtigt. Eine ruhende Gewerbeberechtigung reicht hingegen nicht aus. Diesbezüglich sind wir sehr strikt. Die Makler müssen mit der Immobilien Marktplatz GmbH die Vereinbarungen über die Nutzungsbedingungen abschließen. Weiters können Mitarbeiter im aufrechten Dienstverhältnis inklusive Sozialversicherungsbestätigung oder Gewerbeberechtigung an Bord; ebenso solche mit einer Mindestausbildung gemäß ONR 43001-1 – also Maklerassistent – oder einer vergleichbaren Ausbildung. Der Marktplatz ist lediglich für Mitarbeiter mit Kundenkontakt im Außendienst, nicht für solche im Backoffice.

Im Übrigen ist das Nutzungsentgelt sehr gering (siehe Kasten). Wir arbeiten zum Selbstkostenpreis.

OIZ: Gemäß den „Immobilienmarktplatzregeln“ (siehe Kasten) erfolgt die Freischaltung der Objekte in drei Stufen. Was ist Stufe 1?

SPIEGELFELD: Das ist die firmeninterne Verwertung. Sprich, vor der Ersichtlich-Machung auf dem B2B-Marktplatz kann der einbringende Makler seine Vormerkkunden informieren. Dafür hat er maximal 14 Tage Zeit, wobei die Frist zu laufen beginnt, sobald das Objekt vollständig aufbereitet ist.

OIZ: Und die zweite Stufe?

SPIEGELFELD: Dabei handelt es sich um die Ersichtlich-Machung auf dem B2B-Marktplatz. Die einbringenden Marktplatzteilnehmer verpflichten sich dazu, die von ihnen zur Vermarktung in welcher Form immer – Kauf, Miete, Baurecht, Pacht – übernommene Objekte in Österreich den anderen Teilnehmern zur gemeinsamen Vermarktung nach Maßgabe der „Immobilienmarktplatzregeln“ ersichtlich zu machen. Der einbringende Teilnehmer soll somit jedes einzelne Objekt in seinem Portfolio unabhängig vom Rechtsverhältnis auf dem B2B-Immobilien Marktplatz einstellen oder dort sichtbar machen. Das bedeutet, dass Informationen und Daten zu einer Immobilie in jenem Umfang verfügbar gemacht werden, wie sie auch öffentlich auf einem Portal angezeigt werden, beispielsweise „Drei-Zimmer-Wohnung, 75 Quadratmeter, Altbau, 1150 Wien etc.“. Der einbringende Makler kann das Objekt aber auch einer zu definierenden Gruppe komplett freigeben. Er entscheidet, wer mit welcher seiner Immobilien wie arbeitet. Im Falle einer Freigabe kann der Marktplatz-Partner das Objekt wie sein eigenes anbieten.

OIZ: Kommen wir zu Stufe 3.

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