Information über laufende Erhaltungsarbeiten

KommR Oliver Brichard, MSc, Gerichtssachverständiger, Geschäftsführer Brichard Immobilien GmbH

Die Verpflichtung der Information gib es im Rahmen der Vorschau, die einmal jährlich seitens des Verwalters an jeden einzelnen Eigentümer zu ergehen hat. Darüber hinaus ist der Verwalter tunlichst auch bemüht, über notwendige Arbeiten am Gebäude die Gemeinschaft zu informieren, denn nur soweit er auch in der Gemeinschaft den Rückhalt für diese Arbeiten hat, wird er weiterhin Verwalter bleiben.