Kauf einer neuen Wohnung – wann habe ich was zu zahlen?

Peter Berchtold, Director Corporate Sales, BUWOG AG

Also beim Kauf einer Neubau-Eigentumswohnung, die zum ersten Mal bezogen wird, kommt das sogenannte Bauträgervertragsgesetz zur Anwendung. Dieses Bauträgervertragsgesetz ist ein besonders konsumentenschutzfreundliches Gesetz und schützt den Erwerber vor unrechtmäßigen Bauträgern.

Das heißt, man vereinbart einen sogenannten Ratenplan. Ein Treuhänder, der eingesetzt wird und den Kaufvertrag errichtet, hat diesen Ratenplan anhand von Sachverständigengutachten abzuarbeiten. Der Kunde bezahlt an den Treuhänder die komplette Kaufpreissumme und je nach Baufortschritt bezahlt der Treuhänder dann die jeweilige Kaufpreissumme, den Anteil an den entsprechenden Bauträger aus. Die gesamte Kaufpreissumme ist beim Erwerb der Wohnung zu erlegen.

Alternativ kann man auch eine Bankgarantie vorlegen, die beim Treuhänder deponiert wird, wo der Treuhänder dann jeweils nach entsprechender Ratenhöhe aus dieser Bankgarantie Kaufpreisanteile abruft.