Muss man für den Lift mitbezahlen, auch wenn man im Erdgeschoss wohnt?

Mag. Udo Weinberger, MSc, Geschäftsführer, Weinberger Biletti Immobilien GmbH

Das kommt darauf an. Der Lift an und für sich ist als Gemeinschaftsanlage definiert und Gemeinschaftsanlagen sind diejenigen, die grundsätzlich allen Mietern zur Benützung offenstehen und da werden Kosten in der Regel auch nach den Nutzflächen verteilt. Wenn etwa im Mietvertrag schon vereinbart ist, dass der Mieter sich am Lift beteiligt und auch die Betriebskosten trägt, dann wird er die auch in Zukunft mit zahlen müssen.

Auch unabhängig davon ob er mit dem Lift vielleicht nur ins Kellergeschoss fahren kann und sonst nichts davon hat. Anders stellt es sich dar, wenn der Lift etwa nachträglich errichtet wird und der Vermieter den Mietern sagt, ihr dürft jetzt alle mit dem Lift fahren und dafür müsst ihr Betriebskosten bezahlen. Das ist ein Angebot von ihm, dass man aber nicht unbedingt annehmen muss, da könnte man dann sagen, „Danke, ich möchte mich am Lift nicht beteiligen“ und dann wird man auch keine Kosten dafür zahlen müssen. 

Wer soll einen Schlüssel für den Lift bekommen? 

Der Schlüssel ist eine sehr gute Frage. Der Schlüssel an sich ändert nichts an der Qualifikation der Gemeinschaftsanlage. Der Schlüssel stellt im Prinzip nur ein bisschen eine Überprüfbarkeit dessen dar, wer fahren kann und wer nicht. Ich möchte es vielleicht so erklären: Wenn der Vermieter sagt, ich gebe nur denjenigen einen Schlüssel, den ich mag, dann ist es keine Gemeinschaftsanlage und dann sind das gar keine Betriebskosten. Das heißt, er müsste dann im Prinzip den Mietern, auch mit denen einzeln vereinbare, zu welchen Beträgen sie sich am Lift beteiligen können. Dann ist es aber keine Gemeinschaftsanlage und unterliegt nicht der Regelung der Betriebskostenabrechnung, weil er eben einzelne ausschließt. Wenn er aber grundsätzlich sagt, jeder der will, kann bei mir einen Schlüssel haben und darf dann auch Betriebskosten mit zahlen, dann ist der Schlüssel ja nur eine technische Frage aber sein grundsätzliches Angebot besteht ja, dass alle Mieter fahren dürfen und dann ist der Schlüssel nicht wichtig für die Frage der Gemeinschaftsanalage.