Wann ist der Kaufpreis zu zahlen?

Mag. Angelika Kompein, Notarsubstitutin

Der Kaufpreis ist grundsätzlich fällig bei Übernahme des Kaufobjektes, so steht es im Gesetz. Man kann jedoch jede andere Fälligkeit im Kaufvertrag auch vereinbaren. Das bedeutet, ich kann auch eine Ratenvereinbarung oder einen Zahlungsaufschub wirksam im Kaufvertrag vereinbaren. 

Wie erfolgt die Absicherung? 

Es ist so, dass die Übernahme des Kaufobjektes grundsätzlich Zug um Zug gegen die Vertragsunterfertigung erfolgt – die Grundbucheintragung erst später. Da ist es empfehlenswert einen Treuhänder einzuschalten. 

Was macht der Treuhänder?

Der Kaufpreis wird an den Treuhänder überwiesen, meistens vor Vertragsunterfertigung, sodass der Verkäufer die Sicherheit hat, dass der Kaufpreis auch tatsächlich bezahlt wird. Dann wird der Kaufvertrag unterschrieben und wenn dann sämtliche Bedingungen der Treuhandvereinbarung erfüllt sind, zahlt der Treuhänder den Kaufpreis an den Verkäufer aus. Das ist meistens die Einverleibung des lastenfreien Eigentumsrechtes für den Käufer. So sind beide Seiten abgesichert.