Was ist das Grundbuch?

Mag.Angelika Kompein, Notarsubstitutin

Was ist das Grundbuch? Das Grundbuch ist ein von den Bezirksgerichten geführtes öffentliches Register über die Liegenschaften in Österreich, in das jedermann Einsicht nehmen darf. Das bedeutet jeder darf zum Bezirksgericht oder zu einem Notar seiner Wahl gehen und dort einen Grundbuchauszug über eine bestimmte Liegenschaft verlangen.

Was sehe ich daraus? Das Grundbuch besteht aus Hauptbuch und Urkundensammlung. Beides wird elektronisch geführt. Im Hauptbuch ersieht man die wesentlichen Liegenschaftsdaten. Es besteht aus Aufschrift, Gutsbestandsblatt, Eigentumsblatt und Lastenblatt. Und in der Urkundensammlung sind die Urkunden ersichtlich auf Grund derer eine Eintragung im Grundbuch erfolgt.

Was steht in den einzelnen Teilen? In der Aufschrift sieht man das Bezirksgericht das die Liegenschaft führt, die Einlagezahl und die Katastralgemeinde. Im Gutsbestandsblatt sieht man die Grundbuchnummern, die Größe der Grundstücke, die Liegenschaftsadressen. Im Eigentumsblatt ist ersichtlich, wer der derzeitige grundbücherliche Eigentümer ist und im Lastenblatt ersieht man, welche Rechte Dritter, also welche Belastungen an der Liegenschaft eingetragen sind, z.B. Pfandrechte oder Dienstbarkeiten.