Was sind Betriebskosten?

Mag. Udo Weinberger, MSc, Geschäftsführer, Weinberger Biletti Immobilien GmbH

Unter den Betriebskosten versteht man diejenigen Kosten, die der Vermieter an die Mieter weiterverrechnen kann. Also unabhängig sozusagen neben der Miete einen weiteren Beitrag, den der Mieter zu leisten hat für die Benutzung des Gebäudes. Die Betriebskosten so wie wir sie gemeinhin verstehen, werden üblicherweise im Mietrechtsgesetz geregelt und sind dort abschließend aufgezählt.

Darunter versteht man, dass es nicht darum geht, was der Vermieter glaubt was alles Betriebskosten sind, sondern das es dort ganz exakt geregelt sind, welche Positionen weiterverrechnet werden dürfen. Zu beachten wäre allerdings eines, die gesetzliche Regelung des MRG gilt nur im so genannten Vollanwendungsbereich.

Das bedeutet, dass wir etwa bei Altbauwohnungen und ähnlichen genau diese Regeln vorfinden, aber schon bei Wohnungseigentumswohnungen die angemietet werden und die nach dem Krieg errichtet wurden oder bei Ein- und Zweifamilienhäusern oder auch bei Dachgeschossausbauten, die erst in den letzten Jahren errichtet wurden sind, gilt diese Regelung gesetzlich automatisch noch nicht. Das heißt, da müssten Betriebskostenregelungen im Vertrag vereinbart werden.