Der Unterschied wird gemessen am Inhalt der Maßnahme. Maßnahmen der ordentlichen Verwaltung sind übliche Verwaltungshandlungen die üblicherweise auch in Verbindung mit der Bewirtschaftung einer Immobilie stehen.
Es handelt sich diesbezüglich um einfache Reparaturen, um das Abrechnungswesen, um die Versicherung des Gebäudes oder beispielsweise auch die Hausreinigung. Diese Maßnahmen werden im herkömmlichen Sinne vom Hausverwalter, vom gesetzlich bestellten Verwalter, selbstständig erfüllt. Die Maßnahmen der außerordentlichen Verwaltung sind ein bisschen differenziert zu betrachten.