Wer kann gemeinsam eine Eigentumswohnung erwerben?

Eine Eigentumswohnung kann nicht nur ein Ehepaar gemeinsam erwerben, sondern auch Partner. Das Wesentliche der Partner ist es, dass es zwei natürliche Personen sind, das heißt zwei Menschen. Eine juristische Person, z.B. ein Unternehmen und ein Mensch kann nicht gemeinsam eine Eigentumswohnung kaufen.
Wer kann gemeinsam eine Eigentumswohnung erwerben?
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Mag. iur. Rudolf North, MBA, Immobilienexperte

Wer kann gemeinsam eine Eigentumswohnung erwerben?

Eine Eigentumswohnung kann nicht nur ein Ehepaar gemeinsam erwerben, sondern auch Partner. Das Wesentliche der Partner ist es, dass es zwei natürliche Personen sind, das heißt zwei Menschen. Eine juristische Person, z.B. ein Unternehmen und ein Mensch kann nicht gemeinsam eine Eigentumswohnung kaufen. 

Gibt es Voraussetzungen für einen gemeinsamen Kauf?

Die Voraussetzung um das Wohnungseigentum gemeinsam zu erwerben ist, dass jeder der Partner die Hälfte des Wohnungseigentumsanteiles innehat. 

Gilt das nur für Eigentumswohnungen?

Dabei handelt es sich um eine Spezialregelung für Wohnungseigentum. In allen anderen Immobilienbereichen gilt diese Regelung nicht. Da steht es jeden frei, 40 %, 80 % einer Immobilie zu erwerben.