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AltFG – Crowdfunding

Seit August 2015 wurde die Aufnahme von Publikumsgeldern für KMU und operative Unternehmen wesentlich erleichtert, sodass nunmehr auch für Kleinanleger eine zusätzliche Investitionsmöglichkeit in Immobilien geschaffen wurde. Mögliche Finanzierungsformen in einem betraglich limitierten Umfang sind dabei im Wesentlichen

  • Nachrangdarlehen;
  • Genussrechte;
  • Beteiligungen als echter stiller Gesellschafter, sowie
  • Aktien und GmbH-Anteile.

Die Besteuerung bei der natürlichen Person als Anleger unterliegt – je nach Ausgestaltung und Anlageform – entweder der KESt mit 27,5 % oder dem Normalsteuersatz von bis zu 55 %.

STteuertipps by tpa.