Befristeter und unbefristeter Mietvertrag

Georg Flödl, M.A., Immobilienberater, Dr. Funk Immobilien GmbH 

In Österreich besteht die Möglichkeit einen Mietvertrag auf mindestens 3 Jahre zu befristen. Dies bedeutet, dass dieser nach Ablauf dieser Frist auslaufen würde bzw. zumindest wieder auf 3 Jahre verlängert werden kann. Im Gegensatz dazu gibt es auch den unbefristeten Mietvertrag. Dieser würde auf unbestimmte Dauer abgeschlossen werden. 

Kann ein befristeter Mietvertrag zu einem unbefristeten Mietvertrag werden?

Sollte der Vermieter in Österreich die Frist übersehen, würde in einem ersten Schritt die befristete Miete noch einmal auf 3 Jahre verlängert werden. In einem weiteren Schritt, bei einem abermaligen Übersehen dieser Frist, wäre es automatisch ein unbefristeter Mietvertrag.