Bestellerprinzip: Makler verlieren  Provisionen, Mieter verlieren ihre Vertretung 07
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Bestellerprinzip: Makler verlieren Provisionen, Mieter verlieren ihre Vertretung

Die Mietervertreter und Konsumentenschützer wurden über nahezu

15 Jahre nicht müde, eine Änderung der seit Jahrzehnten bestehenden

Regelung eine Doppelvertretung von Mieter und Vermieter durch

Immobilienmakler und einer Provision von beiden Seiten im Rahmen

der Höchstprovisionsregelung laut Immobilienmaklerverordnung zu

fordern. Die Mieter sollen von der Provision entlastet werden, nicht der

Vermieter den Makler aussuchen, dem dann auch der Mieter eine Provision zu bezahlen hat.

Immer wieder wurde betont, dass der Makler doch

ohnehin nur für den Vermieter arbeitet. Nun dazu müsste man sich nur

kurz mit der Tätigkeit des Maklers auseinandersetzen, was die Politik

nicht getan hat – das war bei der Pressekonferenz, auf der die Neuerung

angekündigt wurde, klar festzustellen.

Nicht viel Makleraufwand für Mieter?

Der Makler bemüht sich um den Vermittlungsauftrag (Akquisition),

erhält diesen auch, wenn seine Dienstleistung attraktiv ist, bereitet die

Vermarktung auf, sammelt alle Unterlagen und Dokumente und trägt

sämtliche Vermarktungskosten. Wenn er dem ersten Mietinteressenten

das Angebot sendet, hat er 50 Prozent seiner Arbeit hinter sich, wenn

er die Tür bei der Besichtigung aufsperrt, zumindest 65 Prozent. Hier

entsteht der Eindruck bei Mietinteressenten oder bei denen, die diese

vermeintlich vertreten, dass der Aufwand für diesen zukünftigen Mieter,

also Telefonate, Angebot, Besichtigung, Verhandlung mit dem Vermieter, Erklärung des Mietvertrags und Begleitung bis zur Übergabe, doch

nicht so groß ist. Für den Vermieter wurde viel mehr geleistet.

Maklerleistungen für beide Seiten

Nun im konkreten Fall sind viele der Leistungen des Maklers für beide

Seiten, dennoch wird wohl im Einzelfall der Aufwand des Maklers zugunsten des Vermieters ausfallen. Was aber vergessen wird ist die Leistung, die der konkrete Mietinteressent nicht nur bei der Anmietung der

konkreten Wohnung, sondern bei seiner bisherigen Suche konsumiert

hat. Suche in Immobilienportalen, wo vielleicht hunderte Wohnungen

angesehen wurden, Anforderung von zig Angeboten, Kommunikation

per Telefon oder E-Mail mit Maklern, einige Besichtigungen, um eben

dann die eine Wohnung zu mieten. Der Vermieter bezahlt für den Aufwand, im Erfolgsfalle (!), für diese eine seiner Wohnungen. Der Mieter

bezahlt für den Aufwand der bisherigen Suche, im Erfolgsfalle(!), für die

dann gemietete Wohnung.

Im Auftrag des Vermieters

Mit dem Bestellerprinzip sind die Makler im Auftrag des Vermieters tätig und vertreten diesen, aus mit der Doppelvertretung. Der Mieter hat

keinen Vertrag mehr mit dem Makler und wird damit nicht mehr von

diesem vertreten. Da der Makler keine Provision vom Mietinteressenten

erhalten kann, wird er auch keinen Maklervertrag mit ihm abschließen.

War das wirklich so gewollt von den Konsumentenschützern?