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Betriebsübertragungen

Für unentgeltliche bzw. teilunentgeltliche Betriebsübertragungen wurde der Betriebsfreibetrag auf EUR 900.000 angehoben, weiters wurde die Grunderwerbsteuer für den unentgeltlichen Teil mit 0,5 % des Grundstückswertes begrenzt.

Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft beträgt der Freibetrag EUR 365.000, die Begrenzung des Steuertarifes beträgt innerhalb der Familie 2 % (wie bisher).

Steuertipps by tpa.