Darf ich meine Genossenschaftswohnung vermieten?

Prok. Mag. (FH) Doris Molnar, allgemein beeidete gerichtlich zertifizierte Sachverständige

Grundsätzlich darf man eine geförderte Mietwohnung nicht vermieten. Geförderte Mietwohnungen unterliegen den Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes und zwar im Vollanwendungsbereiches des Mietrechtsgesetzes bzw. wenn es sich um eine Wohnung einer gemeinnützigen Bauvereinigung handelt, so unterliegt diese dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, dem Hauptgesetz oder dem Spezialgesetz, dem Spezialwohnrecht für gemeinnützige Bauvereinigungen.

Und auch dort gibt es Querverweise in welchem Bereich das Mietrechtsgesetz gilt. Hier bei der Weitergabe und bei den Kündigungsgründen gilt das Mietrechtsgesetz. Wir haben eindeutig definiert in den Kündigungsbestimmungen des Mietrechtsgesetzes, dass der Vermieter kündigen darf, wenn der Mieter seine Wohnung zur Gänze weitergibt und deshalb darf man es nicht tun.