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Die Eckpunkte des Immobilienfonds
- Der Immobilienfonds ist ein Investmentfonds, der die Gelder der Anleger nicht in Wertpapieren, sondern weitgehend in Immobilien investiert.
- Je nach Ausgestaltung der Fondsbestimmungen können unter anderem folgende inländische und ausländische Immobilien angeschafft werden:
- Bebaute Grundstücke
- Unbebaute Grundstücke, die für eine baldige Bebauung geeignet sind
- Grundstücke im Zustand der Bebauung
- Baurechte, Superädifikate, Mit- und Wohnungseigentum.
- Maximal 20 % des Fondsvermögens dürfen in Immobilien außerhalb des EU-/EWR-Raumes veranlagt werden. Der Erwerb von Grundstücksgesellschaften ist generell bis zu einem Ausmaß von 49 % des Fondsvermögens möglich.
- Das Fondsvermögen steht bei Immobilienfonds zivilrechtlich nicht im Miteigentum der Anleger, sondern im (Treuhand-)Eigentum der Fondsgesellschaft. Dadurch soll vermieden werden, dass jeder Anlegerwechsel umständliche Grundbuchsberichtigungen und Grunderwerbsteuer auslöst.
- Da es für Immobilien keine Börsenkurse gibt, muss jede Immobilie zumindest einmal jährlich durch zwei unabhängige Sachverständige bewertet werden.
- Maximal 50 % des Immobilienvermögens dürfen fremdfinanziert werden (zB durch Kredite).
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