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Die Handelbarkeit

Im Gegensatz zu börsenotierten Immobilien-Aktiengesellschaften sind die Anteile an einem Immobilienfonds nicht von der Börsenentwicklung abhängig. Der Anteilswert wird vielmehr durch den aktuellen Verkehrswert des Fondsvermögens bestimmt, wobei der Wert der Immobilien mindestens einmal jährlich von zwei unabhängigen Immobilien- Sachverständigen zu ermitteln ist. Der Fonds ist verpflichtet, Anteile grundsätzlich jederzeit zum aktuellen Wert zurückzukaufen. In Zeiten verstärkter Anteilsrückgaben besteht allerdings die Möglichkeit, die Rücknahme der Anteile im Interesse der Anleger vorübergehend (maximal 2 Jahre) auszusetzen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Fonds das Immobilienvermögen nicht zur „Unzeit” verschleudern muss.

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