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Ermittlung des Bodenwertes und Berechnung des Gebäudewertes

Zur Ermittlung des Bodenwertes wird bei dieser Methode die Grundfläche mit dem dreifachen Bodenwert pro Quadratmeter und dem Hochrechnungsfaktor multipliziert.

Basis der Berechnung des Gebäudewertes ist die Nutzfläche des Gebäudes (Bodenfläche abzüglich der Wandstärken und der im Verlauf der Wände befindlichen Durchbrechungen und Ausnehmungen).

Nicht zur Nutzfläche zählen etwa Treppen oder unausgebaute Dachböden. Kellerflächen, Flächen von Garagen oder KFZ-Abstellplätzen sind mit 35 % anzusetzen. Ist die Nutzfläche nicht bekannt, sind 70 % der Bruttogrundrissfläche (Summe der Grundrissflächen) als Berechnungsbasis heranzuziehen. Keller- und Garagenflächen sind im Ausmaß von 50 % anzusetzen (ein 30%iger Abschlag hat aber auch hier zu erfolgen). Nutzfläche bzw. Bruttogrundfläche sind mit dem (je nach Bundesland unterschiedlich hohen) in der Grundstückswertverordnung – GrWV des BMF festgelegten Baukostenfaktor zu multiplizieren. In Abhängigkeit von Bauweise und Nutzung sind folgende Anteile des Baukostenfaktors in die Berechnung miteinzubeziehen:

  • 100 % bei Wohnzwecken dienenden Gebäuden, soweit für diese kein Richtwert- oder Kategoriemietzins gilt
  • 60 % bei Fabriksgebäuden, Werkstättengebäuden, Lagerhäusern als Teile der wirtschaftlichen Einheit eines Fabriksgrundstücks
  • 25 % bei Einfachsten Bauten (zB Glashäuser, Kalthallen, Gerätehäuser, Schrebergartenhäuser) sowie bei behelfsmäßiger Bauweise
  • 71,25 % bei allen anderen Gebäuden

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