FV-Immobilienwirtschaft: Immobilienmakler fordern Ende der Verunglimpfung der Branche 12
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FV-Immobilienwirtschaft: Immobilienmakler fordern Ende der Verunglimpfung der Branche

Makler:innen sind das Schutzschild für Mieter:innen vor überhöhten Mieten und unerlaubten Ablösen – Fachverband warnt seit langem vor negativen Folgen des Bestellerprinzips

Wien (OTS) - „Die Immobilienmakler haben das Bestellerprinzip nicht
bestellt. Die Entscheidung der Regierung für das Bestellerprinzip
wurde im vorliegenden Entwurf umgesetzt“, betont Gerald Gollenz,
Obmann des Fachverbandes der Immobilien- und Vermögenstreuhänder,
anlässlich der aktuellen Diskussion rund um die Einführung des
Bestellerprinzips, wonach Die- oder Derjenige, der beauftragt, auch
bezahlen soll.
Michael Pisecky, stv. Obmann und Fachgruppenobmann in Wien
ergänzt: „Das bis heute kein Beschluss im Nationalrat vorliegt, ist
nicht Sache der Immobilienmakler. Nun in der Öffentlichkeit eine
Besichtigungsgebühr als Hinderungsgrund darzustellen, ist schlicht
falsch, wurde von den Immobilienmakler:innen nie vertreten und ist
auch nicht gewünscht. Makler:innen werden nach dem Erfolgsprinzip
bezahlt und das soll auch so bleiben.“
Er unterstreicht: „Unglaublich, wenn dann noch von der
Bautensprecherin der Grünen, Nina Tomaselli, polemisiert wird, dass
Umgehungsversuche die Beschlussfassung verhindern. Das
Justizministerium (BMJ) hat einen Entwurf erstellt, dazu gibt es
Begutachtungen - selbstverständlich auch von den Immobilienmaklern -
und damit die Grundlage für das Justizministerium, eine tragfähige
Gesetzesvorlage zu liefern. Wenn hier Unvermögen vorliegt, möge die
Bautensprecherin der Grünen ihre Kritik auch dorthin adressieren und
nicht einen Berufsstand öffentlich verunglimpfen.“
Seitens der Immobilienmakler wurde immer auf die negativen Folgen
eines Bestellerprinzips hingewiesen, was auch die Erfahrungen aus
Deutschland klar zeigen: ein geringeres Angebot von Mietwohnungen in
der Öffentlichkeit, Mieter:innen verlieren Beratung und die
Informations- und Gewährleistungspflicht, der die Makler unterliegen,
zudem kommen Mehrkosten, weil dem Ablöseunwesen, das die
Maklerprovisionen bei weitem übersteigt, wieder Tor und Tür geöffnet
wird. „Was viele nicht bedenken: Makler:innen sind das Schutzschild
für Mieterinnen vor überhöhten Mieten und unerlaubten Ablösen“, sagt
Branchensprecher Arno Wimmer.
Gemeinsam appellieren Gollenz, Pisecky und Wimmer: „Bewahren sie
den Mietwohnungsmarkt vor dieser unglücklichen Einführung des
Bestellerprinzips und stoppen sie eine weitere Geringschätzung der
Dienstleistungen der Makler, die Jahr für Jahr zehntausende
erfolgreiche Vermittlungen - mit einer nachweisbaren
Zufriedenheitsquote über 80 Prozent - tätigen.“  

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