Gilt das Bauträgervertragsgesetz auch für Vorsorgewohnungen?

Mag. Marion Weinberger-Fritz, Geschäftsführerin, Raiffeisen Vorsorge Wohnen

Gilt das Bauträgervertragsgesetz auch für Vorsorgewohnungen?

Ja, selbstverständlich. Das Bauträgervertragsgesetz gilt immer dann, wenn jemand eine Wohnung erwirbt, die noch nicht gebaut wurde. Das heißt, in der Regel kauft man eine Vorsorgewohnung, so eine klassische Zweizimmerwohnung, direkt vom Plan weg, wenn der Bau noch nicht fertiggestellt ist. Ich muss aber als Käufer sofort den gesamten Kaufpreis hinterlegen und hier schaut das Bauträgervertragsgesetz darauf, dass das Geld das hinterlegt wird, sichergestellt wird. Das heißt, einerseits grundbücherlich abgesichert ist und auf der anderen Seite der Treuhänder, der dieses Geld verwaltet, nur nach bestimmten Kriterien dieses auch an den Bauträger weiterleiten darf.