Kaution bei Anmietung

DI Sandra Bauernfeind, MRICS, Immobilienmakler, EHL Immobilien

Kaution bei Anmietung

Die Kaution dient dem Vermieter als Sicherstellung für Folgeschäden, die sich aus dem Mietverhältnis ergeben können. Das können in der Regel Schäden am Mietobjekt sein. Die Kaution wird im § 16b Mietrechtsgesetz geregelt. Hier ist von einer angemessenen Höhe die Rede. Der OGH hat entschieden, dass diese Kaution in der Regel 3 – 6 Bruttomonatsmieten betragen kann. 

Ist die Kaution Bar zu begleichen oder am Sparbuch zu hinterlegen?

Die Kaution kann sowohl in Bar als auch in Form eines Sparbuches hinterlegt werden. Sehr viele Hausverwaltungen akzeptieren allerdings keine Sparbücher mehr. Wichtig ist, dass die Kaution fruchtbringend veranlagt wird, was in der jetzigen Zinssituation nicht unbedingt einfach ist und ganz wichtig, getrennt vom Vermögen des Vermieters veranlagt wird. Das im Falle einer Insolvenz des Vermieters der Mieter keine Schäden zu tragen hat.