Mit welchem Abstimmungsverhältnis ist ein Beschluss gültig?

Mag. Karl Wiesflecker, Geschäftsführer

Mit welchem Abstimmungsverhätnis ist ein Beschluss gültig?

Da muss man unterscheiden zwischen den Maßnahmen der ordentlichen und der außerordentlichen Verwaltung. Bei den Maßnahmen der ordentlichen Verwaltung ist die einfache Mehrheit ausschlaggebend für die Gültigkeit eines Beschlusses. Für die Maßnahmen der außerordentlichen Verwaltung muss man unterscheiden, bei den außerordentlichen Maßnahmen, die bauliche Maßnahmen betreffen, ist es ebenfalls die einfache Mehrheit, bei allen übrigen Maßnahmen ist es die Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer.

Was aber auch die Maßnahmen der ordentlichen und außerordentlichen in den baulichen Maßnahmen unterscheidet, (auch wenn die einfache Mehrheit dazu herangezogen ist, dass der Beschluss Gültigkeit hat) sind die Möglichkeiten, Einwendungen gegen einen solchen Beschluss zu machen, unterschiedlich. Bei den Maßnahmen der ordentlichen Verwaltung ist die Frist einen solchen Einspruch einzubringen 1 Monat, bei der außerordentlichen Verwaltung sind es 3 Monate.

Bei den Maßnahmen der ordentlichen Verwaltung gibt es nur formelle Einwendungsgründe, wie etwa an der Beschlussfassung nicht teilnehmen haben zu können oder dass der Beschluss nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist. Während bei den Maßnahmen der außerordentlichen Verwaltung auch inhaltliche Einwendungsgründe, möglicherweise finanzielle Gründe, eine Rolle spielen.